Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall?

Wir stehen Ihnen sofort zur Seite.

 

Um die Sachschäden an Ihrem Auto bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen, haben Sie nach § 823 BGB das gute Recht auf Schadensersatz.

 

Dies beinhaltet auch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der nicht im Auftrag der Versicherungen handelt und Ihren Schaden neutral begutachtet. Die Gutachterkosten nach einem unverschuldeten Unfall, trägt die gegnerische Versicherung!

Wir beraten Sie gerne zu diesem wichtigen Thema.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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