Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall?
Wir stehen Ihnen sofort zur Seite.
Um die Sachschäden an Ihrem Auto bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen, haben Sie nach § 823 BGB das gute Recht auf Schadensersatz.
Dies beinhaltet auch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der nicht im Auftrag der Versicherungen handelt und Ihren Schaden neutral begutachtet. Die Gutachterkosten nach einem unverschuldeten
Unfall, trägt die gegnerische Versicherung!